Up-date Baurecht: Verbotene Abreden und öffentliche Aufträge
Das Vergaberecht, sollte man glauben, will verhindern, dass Unternehmer, die an verbotenen Abreden beteiligt sind, keine Aufträge erhalten sollen.
Hierzu äußert sich ein Rechtsexperte via HANDWERK+BAU, inkl. Praxistipp: Verbotene Abreden und öffentliche Aufträge | HANDWERK+BAU (handwerkundbau.at)
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